• Reservierungs-Manager

    Mit dem Reservierungs-Manager erhalten Sie per Mausklick alle Informationen. Sie kennen die Vorlieben und Eigenheiten jedes Gastes. Die Organisation und Verwaltung nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.

  • Bankettverwaltung

    Geringer Aufwand, egal wie viele Gäste kommen. Jede Absprache wird dokumentiert und fließt automatisch in die Function Sheets. Selbst kurzfristige Änderungen werden berücksichtigt. Gesonderte Listen für die Küche, den Service und den Techniker, Informationen so viel oder wenig wie nötig.

  • Tischreservierungen

    Sie haben ein System mit dem alle arbeiten können. Sehen Sie auf einen Blick, an welchem Tisch Familie Meyer sitzt und in welchem Raum für die Tagung das Mittagessen serviert wird.

  • Onlinereservierung

    Die Gäste füllen auf Ihrer Homepage eine Reservierungsanfrage aus. Diese wird automatisch im Reservierungs-Manager angezeigt und kann weiter bearbeitet werden. Mit geringem Aufwand sagen Sie die Reservierung zu oder ab.

  • Kundenverwaltung

    Mit jeder Reservierung, E-Mail, Angebot, Aufgaben, etc. sammeln Sie wichtige Informationen über Ihre Kunden. Die Auswertungen zeigen Ihnen, wie viel Umsatz der Kunde bei Ihnen macht, wie oft er reserviert oder storniert hat, welche Ansprechpartner eine Nuss-Allergie haben und noch vieles mehr.

Glückliches Jahr 2012

Vielen Dank allen Kunden, Interessenten, Händlern und Internetbesuchern für das gute Jahr 2011.
Wir wünschen Ihnen ein Glückliches und Gesundes Jahr 2012

Sponsor bei ProMensch.

Gemeinsam mit dem Gastronomieforum ProMensch gehen wir erfolgreich in die Zukunft.

EDV-Beratung Winter GmbH beteiligt sich auch 2012 als Sponsor von ProMensch. Wir freuen uns auf anregende Gespräche und mitreißende Seminare.

Nächstes Forum: am 21. und 22. März 2012 in Wiesbaden

Catering Umsatzsteuer 19%

Der Europäischer Gerichtshof fällte am 11.03.2011 das Urteil C-502/09.

Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Die Tätigkeit eines Partyservice oder Catering ist als Dienstleistung zu werten und unterliegt daher dem Regelsteuersatz.

Anlass für dieses Urteil waren vier Fälle aus Deutschland: die Inhaber von Imbisswagen, Kinos und Partyservices stritten sich um den Steuersatz.

Lesen Sie die Zusammenfassung oder das komplette Urteil.

Termine

Di, 24.04.2012

Pro Mensch Forum - Bochum

Di, 13.11.2012

Pro Mensch Forum - Bremen